Ausbildung zum Pilzsachverständigen
 
Allgemeines
Die Ausbildung zum Pilzsachverständigen kann man bei der Deutschen Gesellschaft für Mykologie (DGfM) oder in Thüringen bei der Thüringer Arbeitsgemeinschaft Mykologie e. V. (ThAM) absolvieren. Sowohl die DGfM als auch die ThAM haben entsprechende Richtlinien für die Ausbildung. 
 
Pilzsachverständige haben eine solide Grundausbildung und müssen sich regelmäßig fortbilden. Die benötigten Kenntnisse sind nicht in wenigen Tagen erlernbar, sondern bedürfen einer längeren Beschäftigung mit einer Reihe allgemeiner und fachspezifischer Fragen zur Systematik, Anatomie und Ökologie der Pilze.
 
In Thüringen kann man entsprechende Pilzkurse bei Andreas Gminder in Oberhof oder in Goslar besuchen und dort auch die Prüfung ablegen.
theoretische Ausbildung in Oberhof                                  Ausbildungsteilnehmer im Gespräch mit Andreas Gminder
  
seltene Arten werden gleich fotografiert                                Funde für die anschließende Fundbesprechung
 
Tätigkeiten eines Pilzsachverständigen
Ein Sachverständiger berät die Bevölkerung über den Speisewert von Pilzen, über Vergiftungsmöglichkeiten sowie über richtiges und umweltgerechtes Sammeln und Verwerten der Fruchtkörper. Pilzberatung ist für Bürger kostenlos. Bei Wanderungen, Ausstellungen oder Sonstiges können Gebühren verlangt werden. Die Mitarbeit bei Ärzten und Krankenhäusern beschränkt sich auf die Feststellung der Pilzarten durch eventuell vorhandene Putzreste. Andere Leistungen (Untersuchungen von Mageninhalt usw.) gehören nicht zum Aufgabengebiet eines Pilzsachverständigen.
 
Ausbildung
Folgende Pflichtinhalte umfasst die Ausbildung:
  • Grundkenntnisse in Systematik, Morphologie, Ökologie und Toxikologie
  • Überblick über Bundes- und Landesnaturschutz
  • Bedeutung von Roten Listen
  • Umgang mit Fachliteratur und Kenntnis mit mindestens einem gebräuchlichen Schlüsselwerk
  • Hinweise zur Tätigkeit von Sachverständigen als Berater von medizinischem Personal bei Pilzvergiftungen, bei Vortragsveranstaltungen und Exkursionen
  • Erläuterung mittelbarer Risiken wie Infektionen und Umweltbelastungen
  • Grundwissen über den Anbau von Pilzen
  • Fachgerechter Umgang mit Pilzen (Sammeln, Aufbewahrung, Verwertung)
  • sichere Kenntnis von mindestens 150 Pilzarten
  • sichere Kenntnis aller wichtigen Giftpilze
  • sicheres Erkennen von Gattungen, die viele oder gefährliche Giftpilze enthalten
  • sichere Kenntnis der Unterscheidungsmerkmale häufiger Speisepilze und ähnlicher Giftpilze bzw. ungenießbarer Pilze.
Prüfung
Zur Prüfung werden nur Kandidaten zugelassen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Prüfung wird von einer dreiköpfigen Kommission abgenommen. Hilfsmittel sind nicht zur Prüfung zugelassen. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil. Die theoretische Prüfung besteht in der schriftlichen Beantwortung von Fragen. Die Dauer der schriftlichen Prüfung soll 90 min nicht überschreiten. Im praktischen Teil sind vorgelegte Pilze und auf einer Exkursion gefundene Pilze zu bewerten sowie eine Pilzberatung durchzuführen.
 
Nach bestandener Prüfung wird dem Teilnehmer ein Ausweis ausgestellt. Der Ausweis ist vom Zeitpunkt der Prüfung an 4 Jahre (ThAM) und 5 Jahre gültig (DGfM). 
 
Für eine Verlängerung ist der regelmäßige Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen Voraussetzung.
 
Exkursions- und Fortbildungswochenende 2009 in Heubach --- hier Exkursion ins Rottenbacher Moor
 
Aufbau der Pilzfunde und anschließende Fundbesprechung --- Teilnehmer Pilzsachverständige der ThAM